Mietkonditionen

1. Alle Mietverträge werden unbefristet geschlossen.

2. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573 c Absatz 1 (Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate)

3. Energieausweise
Kanzlerstraße (Hier einsehen)
Berger Straße (Hier einsehen)
Herzogstraße (Hier einsehen)